Implantate : Welche Kosten trägt man selbst?
Der Verlust natürlicher Zähne trifft Patienten in der Regel schwer. Hier können moderne, medizinische Implantate ein enormes Stück Lebensqualität zurückgeben. Da die Behandlung mit einem Zahnimplantat allerdings oft eine finanzielle Belastung darstellt, finden Sie in diesem Ratgeber eine Übersicht, was ein Implantat eigentlich genau kosten darf und welche Posten die eigene Kranken- bzw. Zusatzversicherung trägt.
Kosten eines Zahnimplantats: Preisbestimmende Faktoren
Wie viel Sie ein Zahnimplantat kostet, wird von mehreren verschiedenen Faktoren beeinflusst. Leiden Sie beispielsweise unter einer Vorerkrankung, durch welche das Zahnimplantat notwendig wird (wie Parodontitis), muss diese Erkrankung zunächst therapiert werden. Das Stellen und Behandeln der Diagnose muss dann zu den Kosten des reinen Zahnimplantates und dessen Einsetzen hinzukommen.
Der entscheidenste Faktor bleibt allerdings der Aufwand der Implantat-Behandlung. Hier stellen sich viele kostenbeeinflussende Fragen, wie z.B.: „Muss ein Knochenaufbau erfolgen oder ist der Knochen stark genug?“, „Wie viele Zahnimplantate werden eingesetzt?“ oder „Welche Materialien sollen verwendet werden?“
Zusammengefasst sind Zahnimplantatskosten abhängig von folgenden Faktoren:
– Anzahl der Implantate
– Material der Implantate (in der Regel Titan)
– Laborkosten
– Zahnarthonorar
– Knochenaufbau notwendig: ja/nein
– Eventuelle Vorbereitungskosten
Beispielrechung für ein exemplarisches Zahnimplantat-Behandlung
Ein Zahnimplantat wird Sie ungefähr 1.400 bis 2.200 EUR pro Zahn kosten. Dabei ist die nachfolgende Preisdarstellung lediglich ein orientierendes Beispiel und kann, muss aber nicht der Realität entsprechen. Denn die Behandlung sowie die damit verbundenen Leistungskosten sind von Patient zu Patient hinsichtlich seiner Krankenakte variierend.
– Zahnarzthonorar (BEMA, d.h.Gesetzliche Krankenversicherung): ca. 100 EUR
– Zahnarzthonorar (GOZ, d.h. Gebührenordnung für Zahnärzte): ca. 900 EUR
– Labor- und Materialkosten: ca. 850 EUR
– Festzuschuss der Krankenkasse: ca. 350 EUR
Aus dieser Rechnung ergibt sich ein voraussichtlicher Eigenanteil an ca. 1.470 EUR.
Bei Knochenaufbau zusätzliche Implantat-Kosten
Das Einsetzen von Zahnimplantaten kann nur innerhalb eines gesunden Kiefers erfolgen. Ist Ihr Zahnhalteapparat allerdings entzündet bzw. der Kieferknochen zu stark abgebaut, können Implantate nicht direkt eingesetzt werden. Der Aufbau des Kieferknochens gilt daher – wenn benötigt – immer als eine Voraussetzung vor der Verankerung von Implantaten im Kiefer.
Die Kosten für einen derartigen Knochenaufbau wird normalerweise nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hier trägt der Patient die Kosten in der Regel selbst und muss zu den oben genannten Posten hinzuaddiert werden.
Welche Zahnimplantat-Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Implantate fallen im deutschen Versicherungsgesetz im Gegensatz zu anderen Leistungen nicht zur Regelversorgung. Daher bestimmt sich die Höhe des Festzuschusses bei Implantaten durch die alternative konventionelle Versorgung, welche Ihre gesetzliche Krankenkasse normalerweise für Sie übernimmt.
Im Detail bedeutet das: Wenn bei Ihnen theoretisch eine Behandlung mit einer Prothese oder Brücke anstelle eines Implantats möglich wäre, aber Sie entscheiden sich dennoch für das Zahnimplantat, erhalten Sie von Ihrer Kasse dennoch nur den Festzuschuss einer Prothese bzw. Brücke. Dies entspricht ungefähr der Hälfte der Kosten, die bei einer Prothesen- oder Brückenleistungen anfallen.
Ausnahmen bestimmen die Regel
Ein Ausnahmefall besteht dann, wenn eine anderweitige Versorgung (z.B. über Brücken oder Prothesen) nicht zielführend oder sogar ausgeschlossen wäre. In diesem Fall kann die Übernahme der vollständigen Behandlungskosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Zu diesem Zwecke sollten Sie sich allerdings mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Höchstwert erfragen, welcher für einen derartigen Eingriff übernommen wird.
Zahnzusatzversicherung als sichere Lösung
Nicht immer kann die eigene gesetzliche Krankenkasse zufriedenstellende Konditionen hinsichtlich Zahnarzt-Kosten aufweisen. Eine Behandlung mit Zahnimplantaten kann den Patienten schnell einmal mehrere tausend Euro kosten. Schließen Sie jedoch zuvor eine Zahnzusatzversicherung ab, kann Sie dies vor einer hohen Zahlung schützen.
Der Vorteil einer Zahnzusatzversicherung: Auch wenn es eigentlich schon zu spät ist, d.h. nach der Behandlung, greifen einige Tarife der Versicherung rückwirkend (meist bis zu 6 Monate). Zudem bieten derartige Versicherungen bis zu 1.500 EUR Soforthilfe inklusive einer Vollnarkose an. Informieren Sie sich daher optimalerweise, wie viel Ihre gesetzliche Krankenkasse bei einer Implantat-Behandlung übernehmen kann und ob es sich in Ihrem individuellen Fall lohnt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.